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16.08.2011

Kfz-Garantiefall trotz Überschreitung des Wartungsintervalls
Bei einer Kfz-Herstellergarantie, die im Zeitpunkt der Übernahme nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährt worden ist, darf die Garantieleistung nicht ohne Rücksicht darauf von der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden, ob der Garantiefall auf eine unterlassene Wartung zurückzuführen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.07.2011 (Az.: VIII ZR 293/10) entschieden.
Begründet wird dies damit, dass sich eine Klausel, die die Erbringung von Garantieleistungen von der Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig mache, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich sei, als unangemessene Benachteiligung des Kunden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstelle und deshalb unwirksam sei.
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