Rechtsanwalt Dr. Markus Lehmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Als Stipendiat des Landes Baden-Württemberg absolvierte er sein Promotionsstudium an der Universität Konstanz. Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt nahm er 1995 auf. Sein Eintritt in die Kanzlei erfolgte im Jahr 2000.
Als Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht betreut er Mandate im Bereich Bank-, Wirtschaft-und Kapitalanlagerecht.
Ferner ist er als Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht gleichermaßen schwerpunktmäßig im privaten Baurecht sowie Architekten- und Bauträgerrecht tätig.
Im Bereich des Arbeitsrechtes vertritt er als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie Kündigungsverfahren.
Er ist Mitglied in der bankrechtlichen Vereinigung – wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. sowie der ARGE Bank-und Kapitalmarktrecht, der ARGE Bau- und Immobilienrecht und der ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein.