Rechtsanwalt Jürgen Angelstorf absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Im Jahr 1984 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf und gründete 1991 gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Gerhard Volz die Kanzlei Volz Angelstorf.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist er ausschließlich auf dem Fachgebiet Bau tätig. Er berät und vertritt Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Baubeteiligten aller Fachrichtungen sowie in Gerichts–, Schlichtungs – und Schiedsverfahren.
Er ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, des Instituts für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V. sowie der ARGE für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Das Nachrichtenmagazin FOCUS zählt Rechtsanwalt Jürgen Angelstorf 2017, 2018 und 2019 zu „Deutschlands Top-Anwälte“ im Bau-und Architektenrecht.